Wahlen zum Pfarrgemeinderat 2018

Am 25. Febr. 2018 wird ein neuer Pfarrgemeinderat gewählt. Dazu sind durch die Gemeindemitglieder 12 Personen zu wählen. Die Wahl selbst findet am Samstag, 24.02. und Sonntag, 25.02.18 statt, die genauen Öffnungszeiten des Wahllokals werden noch mitgeteilt. Briefwahl ist möglich und muss (genau wie bei der Bundestagswahl) auf einer Wahlbenachrichtigung, die ab Ende Januar 2018 an alle Gemeindemitglieder verschickt wird, beantragt werden.

Wahlberechtigt sind alle katholischen Christen, die im Bereich der Pfarrgemeinde wohnen und am Tag der Wahl 14 Jahre und älter sind. Wahlberechtigt sind auch alle Gefirmten, auch wenn sie noch nicht 14 Jahre alt sind. Auch wer außerhalb der Pfarrgemeinde wohnt aber in St. Johannes seine religiöse Heimat gefunden hat, kann die Aufnahme ins Wählerverzeichnis per Antrag stellen.

Wählbar sind alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag 16 Jahre und älter  sind und  die ihrer Kandidatur vorher schriftlich zugestimmt haben. Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrei wohnende Katholiken, sofern sie aktiv in der Pfarrei tätig sind.

Im ersten Schritt geht es nun darum, geeignete Kandidaten (laut Wahlordnung mindestens 18 Personen) für den neuen Pfarrgemeinderat (PGR) zu finden. Dazu werden Formulare für Namensvorschläge im Pfarrbüro und in der Kirche bereitliegen; jeder Namensvorschlag muss durch 10 Unterschriften unterstützt werden.

Wenn Sie Freude daran haben, Verantwortung zu übernehmen, sich für Ihre Pfarrgemeinde zu engagieren, deren Zukunft aktiv mitzugestalten und auch selbstbewusst auftreten können, dann sind Sie genau die/der richtige Kandidatin/Kandidat. Bitte stellen Sie sich zur Wahl!

Im Wahlausschuss sitzen Pfr. Matthias Stepper, Gudrun Gärtner, Tobias Herber, Urban Führes und Jörg Tinapp. Bei Fragen können Sie sich gerne an jeden von ihnen wenden oder eine eMail an die webSite schicken – wir leiten sie weiter.

Wahlen zum Pfarrgemeinderat 2018

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