Katholische Kirche erklärt Todesstrafe für unvereinbar mit dem Glauben

Papst Franziskus hat den katholischen Katechismus dahingehend geändert, dass die Todesstrafe unzulässig ist.

Bisher war die Todesstrafe im Katechismus1 (Im ‚Katechismus‘ steht, was genau die Glaubensgrundlage des katholischen Christen ist. Er ist so eine Art ‚Grundgesetz‘ für die Katholiken.) nicht explizit ausgeschlossen worden, sollte aber nur als letzmögliche Maßnahme angewandt werden, wenn es keine anderen „unblutigen“ Mittel gäbe, die Gesellschaft vor den Taten eines Einzelnen zu schützen.

Mittlerweile habe sich, so Papst Franziskus, die Sachlage geändert: die Gesellschaften verfügten heute über genügend technische und wirtschaftliche Möglichkeiten, Menschen so wirkungsvoll zu isolieren, dass sie keine weiteren Schäden mehr anrichten könnten. Ihnen das Leben zu nehmen sei also heute nicht mehr nötig.

Der Papst betont hier, dass das Leben eines jeden Menschen – vollkommen unabhängig von seinen Taten – mit Würde ausgestattet sei. Diese Würde kann ein katholischer Christ keinem anderen Menschen absprechen. Selbstverständlich müsse die Gesellschaft dafür sorgen, dass ihr von einzelnen Mitgliedern kein Schaden zugefügt werden könne. Man kann Menschen sogar zeitweilig aus der Gesellschaft ausschließen, wenn sie die Schädlichkeit ihrer Taten nicht erkennen wollen oder können, man kann auch aufgrund von Prognosen sagen: Dich freizulassen ist uns zu gefährlich. Aber jeder Mensch, auch wenn er gegen die Regeln der Gesellschaft gehandelt hat, bleibt Subjekt mit Würde und kann nicht zum würdelosen Objekt degradiert werden, als dessen Folge er dann „beseitigt“ werden kann.

Im Wortlaut heißt der neue Absatz im Katechismus nun wie folgt:

2267. Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.

Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.

Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“, und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.

Quelle: katholisch.de

Katholische Kirche erklärt Todesstrafe für unvereinbar mit dem Glauben