Kandidierende und Wahlverfahren
Die Wahl findet am 24.11.2024 statt.
Ab dem 26.10. ist im Schaukasten der Gemeinde die Bekanntmachung zur Wahl und die Wahlliste mit den Kandidaten allgemein zugänglich.
Einspruch gegen einzelne Kandidaten kann gegenüber dem Wahlausschuss (im Pfarramt) innerhalb von 7 Tagen nach Veröffentlichung, geltend gemacht werden.
Es stehen 8 Kandidaten und Kandidatinnen zur Verfügung.
Gewählt werden dürfen pro Wahlberechtigtem maximal 6 Kandidaten (bei mehr abgegebenen Stimmen ist der Wahlschein ungültig).
Das Wahllokal befindet sich im Treffpunkt und ist am Sonntag, 24.11.2024 von 9.30 Uhr bis 13.30 geöffnet.
Zusätzlich ist das Wahllokal auch zur Vorabendmesse am 23.11.2024 von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.
Für alle, die an diesem Wochenende nicht zur Messe kommen können, bieten wir auch eine „Briefwahl“ an. Die entsprechenden Unterlagen sind nach Ablauf der Einspruchsfrist, frühestens ab dem 07.11.2024 im Pfarrbüro zu bestellen und möglichst auch gleich abzuholen. (Die Bestellung erfolgt mittels bereitgestellter Bestellkarten die eigenhändig unterschrieben sein müssen).
Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens 20.11.2024 bestellt und abgeholt werden (bitte auf die Öffnungszeiten des Büros achten). Die ausgefüllten Unterlagen müssen spätestens bis zur Schließung des Wahllokals (13.30 Uhr) durch Einwurf in den Briefkasten des Pfarramtes oder durch Abgabe im Wahllokal eingegangen sein, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und sprechen Sie auch andere Gemeindemitglieder auf die Wahl zur Kirchenverwaltung an.
Martin Kopf, Vorsitzender des Wahlausschusses
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