PGR-Wahl in St. Johannes

Wahlverfahren und Vorstellung der Kandidierenden

„Die Kirche ist als Volk Gottes auf ihrem Weg durch die Zeit. Alle Glieder des Gottesvolkes sind durch Taufe und Firmung gemeinsam berufen, Werkzeug Gottes zum Heil der Welt zu sein. Alle haben in gemeinsamer Verantwortung Anteil am Heilsauftrag der Kirche und dienen so den Menschen…. In der Erzdiözese Bamberg werden auf den kirchlichen Ebenen der Pfarreien, der Seelsorgebereiche und der Erzdiözese Räte der Mitverantwortung eingerichtet. In den Räten arbeiten Ehren- und Hauptamtliche vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam tragen, gestalten und verantworten sie das Leben der Kirche und verwirklichen so deren Sendung.“

Diese Sätze stehen in der Präambel der Satzung für Laienräte im Erzbistum Bamberg. Es wird hier deutlich, welche Bedeutung unsere Pfarrgemeinderäte haben und weshalb es wichtig ist, ein solches Gremium auch wieder in unserer Pfarrei zu wählen. Wir werden Ihnen hier die wichtigsten Regeln zur Wahl erläutern und unsere Kandidaten und Kandidatinnen vorstellen.

Wahltermin: Sonntag, 1. März 2026

In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:

  • Persönliche Stimmenabgabe:

Am Sonntag, den 1. März 2026 in der Zeit von 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Wahllokal St. Johannes, Oberasbach- Räume des Treffpunkts. Zusätzlich je eine halbe Stunde vor und nach dem Vorabendgottesdienst am Samstag, den 28. Februar 2026 von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr (gleicher Ort).

  • Per Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden (Kontaktdaten finden Sie hier). Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 22. Februar 2026 eingegangen sein. Sie erhalten anschließend den Briefwahlschein sowie die weiteren Unterlagen im Pfarrbüro zu den üblichen Öffnungszeiten (Abholung erforderlich). Wahlbriefe müssen spätestens bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlausschuss eingegangen sein. Das Wahllokal schließt am 01. März 2026 um 14 Uhr, der Briefkasten wird um 14 Uhr letztmalig geleert.

  • Wahlberechtigt sind alle katholischen Christinnen und Christen der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und im Gebiet der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz nach staatlichem Recht oder das Wahlrecht in der Pfarrgemeinde erlangt haben.
  • Gewählt sind nur diejenigen Personen, die mindestens so viele Stimmen auf sich vereinigen können, wie 50 Prozent der Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel plus eine Stimme betragen. Leere Stimmzettel werden als Enthaltung mitgezählt.
  • Sie haben 10 Stimmen gemäß der festgelegten Zahl zu wählender Mitglieder und dürfen höchstens so viele vorgeschlagene Personen auf diesem Stimmzettel ankreuzen.
  • Jegliche Änderung, Kommentierung, Streichung etc. ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels.

Bitte nehmen Sie an der Wahl teil. Bitte geben Sie Ihre Stimmen ab, damit unsere Pfarrei wieder einen aktiven Pfarrgemeinderat bekommt, der mit Ihnen allen zusammen für ein lebendiges Gemeindeleben eintritt.

Ihr Martin Kopf, Wahlausschussvorsitzender

PGR-Wahl in St. Johannes