Bekanntmachungen Pfarrgemeinderatswahl

  • Termin und Ort
    Die Pfarrgemeinderatswahl findet am Wochenende des 19./20. März statt.
    Das Wahllokal befindet sich im Treffpunkt, St.-Johannes-Str. 4 und hat folgende Öffnungszeiten:
    – Samstag,    der 19. März, 18:00 – 20:00 Uhr
    – Sonntag,    der 20. März, 09:30 – 13:00 Uhr
  • Wahlverfahren
    Laut Beschluss des Pfarrgemeinderats sollen 8 Personen in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt werden. Die Wahl erfolgt mit den amtlichen Stimmzetteln. Andere Stimmzettel sind ungültig.
    Von den Kandidatinnen und Kandidaten sind die ersten acht in der Reihenfolge des Stimmergebnisses gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  • Wählerverzeichnis
    Das Wählerverzeichnis liegt ab dem 6. Februar im Pfarrbüro bis einschließlich 20. Februar aus. Wer außerhalb der Pfarrgemeinde wohnt, aber in St. Johannes seine religiöse Heimat gefunden hat, kann beim Wahlausschuss von St. Johannes bis zum 20. Februar die Aufnahme in unser Wählerverzeichnis beantragen (siehe unten!).
  • Wahlbenachrichtigungskarten und Briefwahl
    Ab dem 21. Februar werden die Wahlbenachrichtigungskarten verteilt. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarten kann die Briefwahl beantragt werden.
Bekanntmachungen Pfarrgemeinderatswahl