Aufgaben der Kirchenverwaltung
In unserer Pfarrei besteht die Kirchenverwaltung aus dem Pfarrer, der zugleich deren Vorstand ist, und weiteren sieben Mitgliedern. Sie sind ehrenamtliche Mitarbeiter im kirchlichen Dienst und üben ihr Amt unentgeltlich aus.
Alle größeren Ausgaben, sowie alle Verträge, die die Pfarrei abschließt, brauchen einen Beschluss der Kirchenverwaltung.
Für größere Vorhaben und Verträge braucht die Kirchenverwaltung wiederum die Genehmigung der Stiftungsaufsicht des Erzbischöflichen Ordinariats.
Durch dieses System gegenseitiger Kontrollen ist sichergestellt, dass mit dem Geld unserer Pfarrei ordnungsgemäß umgegangen wird.
Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind für eine gewissenhafte Verwaltung des Kirchengemeindevermögens sowie die Freigabe der Mittel aus der Kirchenstiftung für die pastoralen Aufgaben zuständig und treffen u.a. Entscheidungen über
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Personalangelegenheiten, wie z.B. die Einstellung von Mitarbeitern, wie ErzieherInnen, Organisten, Mesner u.ä.
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die Pflege sowie den Unterhalt aller zum Pfarrzentrum gehörenden Einrichtungen, wie z.B. Kindergarten, Wohnungen und Diensträume, Pfarrsaal, Jugendräume
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die Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Kirchenraums
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den Aufwand für die Gottesdienstgestaltung
Mitglieder der Kirchenverwaltung ab Januar 2025
Name | Funktion |
Pfarrer Matthias Stepper | Vorsitzender |
Leonhard Schuster | Kirchenpfleger |
Petra Fern | gewähltes Mitglied |
Thorsten Kleinekampmann | |
Thomas Merzbacher | |
Jan Roggendorf | |
Martin Teckentrup | |
Mareike Wagner | |
Jürgen Wieland | berufenes Mitglied |
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